Projektförderung
Über das Programm „Zukunftsregion Hannover-Hildesheim“ können Maßnahmen gefördert werden, die beitragen zur:
- Stärkung der regionalen Strukturen
- Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit
- Stärkung der Zusammenarbeit von zivilgesellschaftlichen Akteur:innen und Wirtschafts- und Sozialpartnern
- Stärkung der Wettbewerbsposition der Region Hannover-Hildesheim
- Bewältigung der zentralen regionalen Herausforderungen
Ziele der geförderten Maßnahmen sind:
- der Ausbau der vorhandenen Zusammenarbeit aller regionalen Partner:innen
- die nachhaltige Stärkung und Weiterentwicklungen der handlungsfeldspezifischen Strukturen
- die Vernetzungsmöglichkeiten in den beiden Handlungsfeldern
- die wechselseitige Impulseffekte in beiden Handlungsfeldern wie z. B. bei Kreativwirtschaft, Tourismus, Naherholung, kulturellen Angeboten, Start-up-Förderungen
Die geförderten Maßnahmen berücksichtigen die EU-Querschnittsziele.
Folgende Querschnittsziele der EU und des Landes Niedersachsen im Niedersächsischen Multifondsprogramm sind für die Förderprogramme des EFRE und des ESF+ in Niedersachsen in der Förderperiode 2021-2027 definiert:
- Gleichstellung der Geschlechter
- Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
- Nachhaltige Entwicklung
- Gute Arbeit
[Hinweise zu den Querschnittsthemen: Arbeitshilfe der NBank, 14.06.2022 (PDF)]
Sie haben Fragen?
Gerne beraten wir Sie bei allen Ihren Fragen rund um die Förderung von Projekten in der Zukunftsregion.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wichtige Informationen zum Antragsverfahren
Öffentliche Institutionen, kommunale Unternehmen, Kooperationsverbünde sowie gemeinnützige Organisationen können bei der NBank für ihre Projekte eine Förderung beantragen. Näheres zu den Zuwendungsempfängern regelt die Förderrichtline (Förderrichtlinie, Punkt 3.1).
Im Handlungsfeld Regionale Innovationsfähigkeit stehen ca. 2,8 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Projekte in diesem Handlungsfeld bedienen folgende Förderzwecke:
- Regionale Technologietransfernetzwerke
- Unterstützung des Gründungsklimas
- Innovative Lern- und Arbeitsorte
- Dienste und Anwendungen für digitale Kompetenzen und Prozesse
[Förderrichtlinie (Erl. d. MB v. 03.08.2022 - 101-06025), Punkt 2.1.1]
Im Handlungsfeld Kultur und Freizeit stehen ca. 2 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Projekte in diesem Handlungsfeld bedienen folgende Förderzwecke:
- Entwicklung und Förderung des kulturellen Erbes, von kulturellen Dienstleistungen, des Naturerbes sowie des Ökotourismus (auch außerhalb von Natura 2000 Gebieten) und von touristischen Ressourcen und Dienstleistungen
- Ergänzende Angebote für die kulturelle Bildung und die Vernetzung von Kulturschaffenden, Ehrenamtlichen und lokalen Unternehmen
- Förderung von Erholung und Freizeitangeboten für Besucher*innen und Bevölkerung
[Förderrichtlinie (Erl. d. MB v. 03.08.2022 - 101-06025), Punkt 2.1.6]
Die Untergrenze für die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben liegt bei 100.000 Euro (für Gutachten etc. bei 25.000 Euro) für einen Durchführungszeitraum von grundsätzlich 36 Monaten und mit einer Förderquote von maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. (Förderrichtlinie, Punkt 5)
Grundsätzlich ist immer eine Projektberatung durch das Regionalmanagement und durch die NBank vorgesehen.
Das Team des Regionalmanagement berät schon im Vorfeld der Antragstellung bei der Entwicklung von Projektideen. Das Team begleitet die Projektträger:innen von der Projektentwicklung bis zu Antragstellung.
Vor Antragstellung muss immer ein Beratungstermin mit der Nbank vereinbart werden.
Hier finden Sie die Kontakte zum Team des Regionalmanagements und zu den Mitarbeiter:innen der NBank.
1. Beratung durch Regionalmanagement und NBank
2. Antragstellung durch Träger auf NBank-Portal. Dazu muss auf dem Förderportal ein Träger-Account angelegt werden, um dann online den Antrag zu stellen (Der vorzeitige Maßnahmebeginn kann beantragt werden)
3. Vorprüfung durch NBank
5. Empfehlung durch den jeweiligen Fachausschuss. Projektträger*innen haben die Möglichkeit, im Fachausschuss ihr Projekt kurz vorzustellen. Die Vorstellung ist vorab mit dem Regionalmanagement abzustimmen.
6. Beschluss über Eignung/Vorrangigkeit/Förderwürdigkeit durch Steuerungsgruppe
7. Bearbeitung durch Nbank nach positivem Beschluss der Steuerungsgruppe
8. Vorzeitiger Maßnahmebeginn durch NBank
9. Endgültiger Bescheid durch NBank
Eine Übersicht über alle Unterlagen zur Antragsstellung finden Sie auf unsere Info-Datenbank.